Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer!       

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
Die folgenden Paragraphen regeln das Dienstverhältnis zwischen Teilnehmer und Veranstalter.

§1: Allgemeine Bestimmungen

a) Diese LAN-Party dient einem selbstlosen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben und dies zu jeder Zeit nachweisen können. Minderjährige Teilnehmer werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Minderjährigkeit erst während der Veranstaltung festgestellt wird.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware zur Teilnahme nötig ist.
d) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
e) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
f) Die beworbenen Preise bei Vorkasse gelten nur unter Vorlage einer Überweisungsbestätigung der Bank. Ist eine Überweisung vom Veranstalter nicht registriert worden und kann sie der Teilnehmer auch nicht nachweisen, gilt der Abendkassenpreis.
g) Bei Rücktritt des Teilnehmers behält sich der Veranstalter vor den Teilnehmerbeitrag seinen Aufwendungen entsprechend einzubehalten.

§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und den Teilnahmebeitrag einzuziehen. Dies gilt insbesondere bei starkem Alkoholgenuss.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung auszuführen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen. Weiterhin verpflichtet sich jeder Teilnehmer die in der BRD verbotenen Spiele nicht zu spielen oder sonst irgendwie zugänglich zu machen. Dazu zählen besonders " Return to Castle Wolfenstein" US-Version und die Half-Life Modification "DOD" US-Version.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoovern ect. ist grundsätzlich untersagt.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
h) Als Gegenleistung für den Teilnehmerbeitrag verpflichtet sich der Veranstalter, eine Netzwerkstruktur sowie Sitzplätze inkl. Netzwerk- und Stromzugang bereitzustellen.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellst möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
k) Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen sollte nach ca. 60 Minuten Spielzeit eine Pause von 10 Minuten eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, übernehmen wir keine Haftung.

§4: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §4 b genannten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist oder aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
e) Besuchern, die weder angemeldet sind, noch bezahlt haben ist es untersagt einen PC an den Veranstaltungsort zu bringen. Verstöße werden mit einer Strafe von mindestens dem doppelten Abendkassenpreis geahndet.