Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
Die folgenden Paragraphen regeln das Dienstverhältnis zwischen Teilnehmer
und Veranstalter.
§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Diese LAN-Party dient einem selbstlosen Zweck und ist nicht gewinnorientiert.
Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung,
Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest
den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht
haben und dies zu jeder Zeit nachweisen können. Minderjährige Teilnehmer
werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Minderjährigkeit
erst während der Veranstaltung festgestellt wird.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag
geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus,
Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren,
welche Hardware zur Teilnahme nötig ist.
d) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte
selbst verantwortlich.
e) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen
Rechners ist Folge zu leisten.
f) Die beworbenen Preise bei Vorkasse gelten nur unter Vorlage einer Überweisungsbestätigung
der Bank. Ist eine Überweisung vom Veranstalter nicht registriert worden
und kann sie der Teilnehmer auch nicht nachweisen, gilt der Abendkassenpreis.
g) Bei Rücktritt des Teilnehmers behält sich der Veranstalter
vor den Teilnehmerbeitrag seinen Aufwendungen entsprechend einzubehalten.
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen
und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das
Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen
und den Teilnahmebeitrag einzuziehen. Dies gilt insbesondere bei starkem Alkoholgenuss.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten
im Rahmen der Veranstaltung auszuführen. Besonders hervorgehoben werden
hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände,
Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen. Weiterhin
verpflichtet sich jeder Teilnehmer die in der BRD verbotenen Spiele
nicht zu spielen oder sonst irgendwie zugänglich zu machen. Dazu
zählen besonders " Return to Castle Wolfenstein" US-Version und
die Half-Life Modification "DOD" US-Version.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst
verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen
Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung
noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot. Das Rauchen
ist nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern,
Subwoovern ect. ist grundsätzlich untersagt.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören.
Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums
selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten
zu regulieren.
h) Als Gegenleistung für den Teilnehmerbeitrag verpflichtet sich der Veranstalter,
eine Netzwerkstruktur sowie Sitzplätze inkl. Netzwerk- und Stromzugang
bereitzustellen.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellst
möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder
Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
k) Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung
von Videospielen sollte nach ca. 60 Minuten Spielzeit eine Pause von 10 Minuten
eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, übernehmen wir
keine Haftung.
§4: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach
der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Müll etc.) und diesen
geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar,
für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit
Ausnahme der unter §4 b genannten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung
für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden
an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist oder
aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
e) Besuchern, die weder angemeldet sind, noch bezahlt haben ist es untersagt
einen PC an den Veranstaltungsort zu bringen. Verstöße werden mit
einer Strafe von mindestens dem doppelten Abendkassenpreis geahndet.
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